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Landesverordnung
über die Gebühren im Bereich der Landesarchivverwaltung
(Besonderes Gebührenverzeichnis)

vom 9. Mai 2003 (GVBl. S. 74), geändert durch LAndesverordnung vom 22. August 2003 (GVBl. S. 271), BS 2013-1-21

Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 10 Abs. 1 Satz 2, des § 24 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und des § 26 Abs. 2 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezember 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2002 (GVBl. S. 371), BS 2013-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet:

§ 1

Im Bereich der Landesarchivverwaltung werden für Amtshandlungen und die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Gegenstände sowie für sonstige öffentlich-rechtliche Dienstleistungen, die keine Amtshandlungen sind, Verwaltungs- und Benutzungsgebühren nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 2

Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte sowie für Angestellte in vergleichbaren Vergütungsgruppen
des höheren Dienstes14,57 EUR,
des gehobenen Dienstes10,35 EUR,
des mittleren Dienstes8,31 EURund
des einfachen Dienstes6,80 EUR
erhoben.

§ 3

(1) Neben den Gebühren sind, soweit in der Anlage nichts anderes bestimmt ist, die Auslagen gesondert zu erstatten.

(2) Neben den nach dieser Verordnung zu erhebenden Gebühren und Auslagen werden als Auslagen die Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden zusätzlich erhoben. Die Gebühren und Auslagen der mitwirkenden Behörde bestimmen sich nach den für die mitwirkende Behörde geltenden gebührenrechtlichen Vorschriften.

§ 4

Für die in den lfd. Nr. 2.1.1 bis 2.1.5, 2.1.7 und 2.2 der Anlage aufgeführten sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen kann im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung zugelassen werden.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Mainz, den 9. Mai 2003

Der Minister für
Wissenschaft, Weiterbildung,
Forschung und Kultur

gez.: J. Zöllner


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   Erstellt von bitart® Impressum     Zuletzt bearbeitet am 15.12.2003