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Die Bestände des Landespersonenstandsarchivs

Mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die allgemeine Verwaltung war auch die Anpassung des Personenstandswesens an die neuen Gegebenheiten erforderlich. In § 74 PStG vom 19. Februar 2007 (BGBl. I, S. 122) werden die Landesregierungen ermächtigt, die Aufbewahrung der Personenstandsunterlagen im Verordnungsweg zu regeln. Dementsprechend verfügte die Landesregierung Rheinland-Pfalz in §§ 7 und 8 ihrer Verordnung vom 10. 12. 2008 (GVBl. 2008, S. 321), dass die Sicherungsregister und Zweitbücher der Personenstandsunterlagen sowie die Belegakten (bis 1875) nach Ablauf der Fortführungsfristen der Landesarchivverwaltung, d. h. dem Landeshauptarchiv Koblenz, abzuliefern sind. Die Erstschriften und Sammelakten bleiben weiter in kommunaler Verwahrung.

Beim Landeshauptarchiv Koblenz ist seit 1.1.2011 ein zentrales Personenstandsarchiv im Aufbau. Es enthält die Personenstandsunterlagen, die durch die Standesämter und Kreisverwaltungen bzw. kreisfreien Städte an das Landespersonenstandsarchiv abgegeben wurden und werden.

Damit steht der Öffentlichkeit ein wertvoller Quellenbestand erstmalig geschlossen zur Verfügung, der bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zurückreicht. Er ist für die Familiengeschichte von einzigartiger Bedeutung.

Die Benutzung der Bestände findet in unserem Lesesaal zu den allgemeinen Öffnungszeiten statt.

Derzeit sind wir noch mit der Übernahme der Personenstandsregister und der Beiakten von den Standesamtsaufsichten und Archiven beschäftigt. Die Unterlagen werden zunächst, da im Hause nicht ge­nügend Platz ist, in einem Ausweichlager deponiert. Die Erschließung der Unterlagen wird Zeit in Anspruch nehmen, so dass ihre Benutzung erst allmählich möglich sein wird. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die benutzbaren Bestände werden zwar kontinuierlich erweitert, doch wird das nur verhältnismäßig langsam geschehen können. Bis die erwarteten 3 km Akten alle erschlossen sind, wird also eine geraume Zeit vergehen. Laut Benutzungsordnung dürfen nur erschlossene Unter­lagen vorgelegt werden. Es empfiehlt sich also, bei uns zunächst anzufragen, ob zu Ihrer genealogischen Fragestellung Unterlagen vorliegen. Hinweise über erschlossene Bestände finden Sie im Internet unter www.landeshauptarchiv.de. 

Da aufgrund der vorläufigen auswärtigen Lagerung die jeweiligen Archivalien erst in das Landeshauptarchiv geholt werden müssen, ist eine Vorbestellung der Unterlagen erforderlich. Die Vorbestellung muss wenigstens eine Arbeitswoche vor der Einsichtnahme erfolgen. In Urlaubs- und Ferienzeiten ist eine längere Vorbestellungsfrist zu empfehlen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur eine begrenzte Zahl an Archivalieneinheiten pro Benutzungstag vorgelegt werden kann. 

Mit der Versicherung, dass wir alles tun werden, um eine zügige Benutzung zu ermöglichen, bitten wir nochmals um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

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pdf Personenstandsarchiv_Benutzung.pdf

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Personenstandsarchiv_Benutzung