Vor 50 Jahren
Der 9. April bis 22. April 1956. "Volksbegehren - Volksverzehren"
Volksbegehren in Rheinland-Pfalz über die Länderneugliederung.
Vom 9. bis 22. April wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt fünf Volksbegehren über eine eventuelle Länderneugliederung durchgeführt. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür waren durch den Artikel 29 des Grundgesetzes geschaffen worden. Obwohl vielfach auf die weitreichenden Folgen einer Neugliederung hingewiesen wurde, nahm die Diskussion dieser Frage nicht ab. Am 7. Dezember verabschiedete der Bundestag schließlich ein Gesetz über die Durchführung der Volksbegehren. In Rheinland-Pfalz fanden drei der Anträge die nötige Unterstützung der Bevölkerung, was allerdings nicht dazu führte, das weitere Schritte auf dem Weg zur Neugliederung eingeleitet wurden. Erst 1975 kam es zu Volksabstimmungen, die aber kaum noch Interesse fanden.
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"Jetzt laufen die Volksbegehren an. Am vierten Sonntag des Aprils wird man das Ergebnis sehen. Über fünfzehn Anträge hatte der Bundesinnenminister im Februar zu entscheiden. Nur etwa die Hälfte davon, acht im ganzen, ließ er zu. Davon entfallen allein auch Rheinland-Pfalz sechs. Die beiden übrigen zielen auf die Wiederherstellung der ehemaligen Bundesstaaten Oldenburg und Schaumburg-Lippe. (...) Ganz besonders verwickelt ist die Lage in Rheinland-Pfalz, wo diejenigen Kreise, welche durch ein Volksbegehren das Signal zum Abschwenken geben, sich durchaus nicht einig darüber sind, wohin sie nun eigentlich gehen wollen. In der Pfalz alleine will eine Gruppe zu Bayern, die andere zu Württemberg, die dritte zu Hessen. ... Das ist ein Mosaik von Wünschen und Hoffnungen, hinter dem kein einheitlicher Wille steht. Eine wirkliche Volksbewegung, die stürmisch auf eine Veränderung, auf ein Biegen oder Brechen drängt, ist nirgends, bisher wenigstens, festzustellen. ...Elf Jahre sind seit der Beendigung des Zweiten Weltkrieges vergangen. Elf Jahre hat man seitdem unermüdlich gearbeitet, um all das Zerstörte wieder aufzurichten und vor allem neue Heimstätten zu schaffen, zu denen schließlich die Länder selbst gehören - und ist damit noch lange nicht fertig. Mitten auf diesem mühsamen Weg nach oben packt uns nun schon wieder die Unruhe, treibt uns unsere oft so verhängnisvolle Dynamik, und wir wollen bereits wieder einreißen, was noch gar nicht vollendet ist. Noch ehe das Dach über unserer Heimat wasserdicht ist, bohren wir das Fundament an, weil nicht wir, sondern eigentlich die Besatzungsmächte es seinerzeit gelegt haben, als sie die Länder, alle miteinander, schufen."
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Dieser Leitartikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 9. April 1956 kommentierte den Beginn der Durchführung der Volksbegehren über eine eventuelle Länderneugliederung, die durch den Artikel 29 des Grundgesetzes ermöglicht wurden. Absatz 2 des Artikels besagte, dass in denjenigen Gebieten, die nach dem 8. Mai 1945 ihre territoriale Zugehörigkeit geändert hatten, Volksbegehren durchzuführen seien, die, wenn mindestens 10 % der Bevölkerung für eine Neugliederung stimmten, Volksabstimmungen nach sich ziehen mußten. Zwar wurde dieser verbindliche Auftrag zur Neugliederung durch die Alliierten zunächst suspendiert, was besonders auch für die rheinland- pfälzische Landesregierung einen Erfolg bedeutete, aber die Neugliederungsdebatte war damit keineswegs beendet. Die anhaltende Diskussion dieser Frage führte schließlich zur Einsetzung zweier Ausschüsse, die in der Frage der Länderneugliederung detaillierte Untersuchungen und Vorschläge lieferten. Der Ausschuß unter der Leitung des Bundestagsabgeordneten Euler, der am 30. Juli 1951 die Ergebnisse seiner Arbeit vorstellte, gefährdete den Bestand des Landes Rheinland- Pfalz. Hiernach sollte das Land entweder an die Länder Nordrhein- Westfalen, Hessen und den Südweststaat bzw. Altbaden oder Bayern aufgeteilt oder als Ganzes mit Hessen vereinigt werden. Dagegen setzte sich die rheinland-pfälzische Landesregierung mit allen politischen Mitteln zur Wehr und erreichte mit der Unterstützung des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer, die Einsetzung einer weiteren Sachverständigenkommission, die im April 1952 ihre Arbeit aufnahm. Der Ausschuß unter dem Vorsitz des ehemaligen Reichskanzlers Hans Luther lieferte am 2. September 1955 lieferte sehr umfangreiches und differenziertes Material, das auch Rheinland-Pfalz betraf. Zusammenfassend wurden im Falle einer Neugliederung tiefgreifende Folgeprobleme gesehen, so dass offene Fragen nur im Gesamtzusammenhang einer Neugliederung des gesamten Bundesgebietes dauerhaft befriedigend zu lösen seinen.
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Nach dem Auslaufen der Suspension des Artikels 29 GG durch das Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 hatte die Forderung nach Durchführung der Volksbegehren wieder sehr stark an Gewicht gewonnen. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung bereits Mitte Mai 1955 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieses Gesetz über die Durchführung der Volksbegehren wurde am 7. Dezember 1955 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Nicht sechs, wie in dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beschrieben, sondern fünf Volksbegehren wurden für Rheinland-Pfalz zugelassen. "Zwei davon bezogen sich auf eine Angliederung der Pfalz an Bayern bzw. Baden- Württemberg, einer auf die Angliederung Rheinhessens an Hessen, einer auf die Angliederung Montabaurs an Hessen sowie einer auf die Angliederung von Koblenz-Trier an Nordrhein- Westfalens."(Dorfey)
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In allen betroffenen Gebieten setzte nun ein intensiver Wahlkampf ein, der in den Medien seinen Niederschlag fand. Die Landesregierung warb u.a. auch in der Staatszeitung für ihre Auffassung, das eine Verschiebung der Neugliederung nur im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung sinnvoll zu lösen sei. Am 15. April 1956 schrieb Ministerpräsident Altmeier in der Staatszeitung: "Ein Jahrzehnt einer gemeinsamen Aufbauarbeit im Staatsraum unseres Landes liegt hinter uns. Es hat uns Aufgaben erfüllen und Ziele erreichen lassen, wie wir uns am Beginn dieses Abschnittes gewiß auch bei kühnsten Optimismus nicht hätten vorstellen können. Wir konnten in diesem Jahrzehnt im Lande Rheinland-Pfalz nicht nur zum Wohle unserer heimischen Bevölkerung besonders in den vom Krieg so schwer getroffenen Grenzgebieten wirken, sondern zugleich als staatlicher Organismus in der föderativen Ordnung unserer Bundesrepublik einen positiven Faktor des deutschen Wiederaufbaus darstellen. Wir sind Grenzland im deutschen Westen, wir sind verbindende Klammer zwischen Nord und Süd. Diese Funktion, diese entscheidende Rolle und diese Werte unseres Landes sollten jedem vor Augen stehen, wenn er in diesen Tagen von Neugliederung und Volksbegehren liest und hört."(Altmeier) Auf der anderen Seite standen die regionalen Interessensverbände, die ebenfalls mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ihre Ansichten vertraten. Die Volksbegehren stellten das Land Rheinland-Pfalz erneut auf den Prüfstand, zumal die Diskussionen in dieser Phase der Neugliederungsdebatte immer mehr von Polemik geprägt waren.
Am 12. Mai 1956 wurden schließlich die Ergebnisse der Volksbegehren bekannt gegeben. In Rheinhessen, in Montabaur und in Koblenz und Trier hatten mehr als 10 % der Bevölkerung für die Neugliederung gestimmt. Die beiden Volksbegehren in der Pfalz waren nicht erfolgreich. Jetzt hätte in den Gebieten mit einem positiven Ergebnis für eine Neugliederung, der nächste Schritt eingeleitet werden müssen. Allerdings hatte die Bundesregierung ihr Interesse an einer Neugliederung verloren. "Begründet wurde dies mit dem Hinweis, die NATO-Mitgliedschaft, die Verhandlungen zur EWG und nicht zuletzt die Rückkehr des Saarlandes seien derzeit drängendere Probleme, die keine Behinderung oder Destabilisierung durch die Neugliederung vertrügen. Zudem würde Rheinland-Pfalz als Auffangbecken für die Saar gebraucht. Erst 1975 wurden die den Volksbegehren folgenden Volksabstimmungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass sich niemand mehr für die Thematik interessierte."(Dorfey)
Quellen
- LHAKo Bestand 630,008, Nr. 720 Volksbegehren über die Angliederung der Regierungsbezirke Koblenz und Trier an das Land Rheinland-Pfalz
- LHAKo Bestand 700,145, Nr. 566,1 Volksbegehren über das Land Rheinland-Pfalz
- LHAKo Bestand 712, Nr. 2712 Volksbegehren über die Neugliederung in der Pfalz, 28.3.1956
- LHAKo Bestand 714, Nr. 2087 Stimmzettel zum Volksbegehren über die Angliederung der Regierungsbezirke Koblenz und Trier
- LHAKo Bestand 860, Nr. 7-10 Neugliederung des Bundesgebietes gem. Artikel 29. GG
- LHAKo Bestand 860, Nr. 4887 Volksbegehren 1956
Literatur
- H.-G. Borck: Vom Reich zum Land. Der rheinland-pfälzische Raum in der Geschichte, in: Vor 60 Jahren. Krieg und Frieden an Rhein und Mosel 1944-1946, Koblenz 2005, S. 11 ff. Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 105
- B. Dorfey: Stationen, Determinanten und Ausmaß der Konsolidierung des Landes, in: Beiträge zu 50 Jahren Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, hg. v. H.-G. Borck. Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 73, Koblenz 1997, S. 89-115
- H. Fenske: Rheinland-Pfalz und die Neugliederung der Bundesrepublik, in: 40 Jahre Rheinland- Pfalz. Eine politische Landeskunde, hg. v. P. Haungs, Mainz 1986, S. 103-131
- H. Küppers: Staatsaufbau zwischen Bruch und Tradition. Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1946-1955, Veröffentlichungen der Kommission des Landes Rheinland-Pfalz, Bd. 14, Mainz 1990.
- Vor 50 Jahren. Rheinland-Pfalz entsteht, in: H.-J. Wünschel (Hg.): Rheinland-Pfalz. Beiträge zur Geschichte eines neuen Landes, Landau 1997, S. 15-35





